Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Solarstrom handeln im eigenen Quartier
Ab 2026 können Quartiere und Gemeinden ihren selbst produzierten Solarstrom lokal kaufen und verkaufen – dank der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Im Unterschied zu bisherigen Modellen wird der Strom über das öffentliche Netz zwischen den Teilnehmenden gehandelt und nicht nur im eigenen Gebäude verbraucht.
An einer LEG können Mieterinnen und Mieter, Stockwerkeigentümer, Hauseigentümer und Gewerbebetriebe teilnehmen – auch ohne eigene Solaranlage. Der lokal gehandelte Strom profitiert von reduzierten Netznutzungstarifen, was ihn günstiger macht als herkömmlichen Netzstrom.
Die LEG verbindet Energiewende, Wirtschaftlichkeit und Quartiergemeinschaft und eröffnet neue Möglichkeiten für eine lokale, faire Stromversorgung.
Einladung zum Informationsanlass
Um diese neuen Möglichkeiten greifbar zu machen und konkrete Fragen aus der Praxis zu beantworten, laden wir herzlich zum Informations- und Diskussionsanlass zur Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ein.
Der Anlass findet am 20. Januar um 19.30 Uhr im Aglaya an der Soodstrasse 33 statt und richtet sich an Mieterinnen und Mieter, Stockwerkeigentümer, Hauseigentümer, Gewerbebetriebe sowie alle weiteren Interessierten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – der Anlass steht allen offen.
Fachexperinnen & Referenten
Aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten ausgewiesene Fachpersonen die rechtlichen, technischen und praktischen Aspekte der LEG:
- Hardy Schröder (EKZ) – Energieberatung Privatkunden
- Sophie Dorschner (Keller Rechtsanwälte) – Partnerin, Fachanwältin SAV
- Angelo Cusati (MERBAG) – Projektleiter Photovoltaik & E-Mobilität
Podiumsdiskussion & Fragen aus dem Publikum
In der anschliessenden Podiumsdiskussion werden offene Fragen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Gemeinde diskutiert:
- Renato Jacomet, Gemeinderat SVP
- Gabriel Mäder, Kantonsrat GLP
- Daniel Schnyder, Gemeinderat GrĂĽne
Moderation
- Gabriel Mäder, Kantonsrat Zürich
- Sebastian Huber, Gemeinderat Adliswil
Der Anlass bietet Raum für Information, Austausch und konkrete Fragen – und zeigt auf, wie lokale Stromgemeinschaften künftig im Quartier umgesetzt werden können.
Möchten Sie wissen, ob eine LEG für Ihr Quartier sinnvoll ist?
Erfahren Sie an unserem Informationsanlass:
- wie ZEV, vZEV und LEG konkret funktionieren
- welche Rolle Mieter, EigentĂĽmer und Gewerbe spielen
- welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen gelten
- wie lokale Stromgemeinschaften in der Praxis umgesetzt werden können
👉 Informieren Sie sich, stellen Sie Ihre Fragen und diskutieren Sie mit Fachpersonen aus Energie, Recht und Praxis.
Häufige Fragen zur Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) – was steckt dahinter?
Mit der Energiestrategie und dem neuen Stromgesetz eröffnet sich ab 2026 eine neue Möglichkeit, Strom lokal zu nutzen: die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Sie erlaubt es, im Quartier oder in der Gemeinde selbst produzierten Solarstrom lokal zu kaufen und zu verkaufen – über das öffentliche Stromnetz und zu vergünstigten Netztarifen.
Damit geht die LEG deutlich weiter als bisherige Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Von ZEV zu LEG – der entscheidende Unterschied
Bisher konnten Solarstrom-Gemeinschaften vor allem innerhalb eines Gebäudes oder hinter einem gemeinsamen Hausanschluss gebildet werden (ZEV). Mit dem virtuellen ZEV (vZEV) wurde dies auf mehrere Gebäude ausgeweitet – jedoch weiterhin als Eigenverbrauchsmodell.
Die LEG verfolgt einen neuen Ansatz:
- Sie ist kein Eigenverbrauchsmodell, sondern ein lokaler Strommarkt.
- Der Strom wird über das öffentliche Netz zwischen den Teilnehmenden ausgetauscht.
- Produzentinnen und Produzenten verkaufen ihren Strom direkt an andere Teilnehmende im Quartier.
Kurz gesagt: 👉 Strom wird dort gehandelt, wo er produziert wird.
Wer kann an einer LEG teilnehmen?
Eine LEG steht einer breiten Bevölkerung offen:
- Mieterinnen und Mieter
- StockwerkeigentĂĽmer
- HauseigentĂĽmer
- Gewerbebetriebe
- Betreiber von Solaranlagen oder Speichern
Wichtig: Auch Mieterinnen und Mieter können teilnehmen, selbst wenn die Solaranlage nicht auf dem eigenen Gebäude steht. Im Gegensatz zu ZEV/vZEV ist dafür keine Zustimmung der Eigentümerschaft nötig.
Welche Vorteile bietet eine LEG?
- Lokaler Strom bleibt lokal: Solarstrom aus dem Quartier wird im Quartier genutzt – statt ins Netz eingespeist und später teuer zurückgekauft.
- Tieferer Strompreis durch Netztarif-Rabatt: Für lokal gehandelten Strom gilt ein reduzierter Netznutzungstarif: bis zu 40 % Rabatt, bei Nutzung höherer Netzebenen mindestens 20 % Rabatt.
- Fair und risikoarm: Teilnehmende bleiben individuelle Kundinnen und Kunden ihres Netzbetreibers. Es gibt keine Solidarhaftung unter den Teilnehmenden. Reststrom wird weiterhin regulär geliefert.
- Einfacher Einstieg: Bereits 5 % lokale Stromproduktion im Verhältnis zur Anschlussleistung reichen aus. Smart Meter ermöglichen eine transparente und minutengenaue Abrechnung.
Wie gross darf eine LEG sein?
Eine LEG kann sich über ein ganzes Quartier oder sogar über das Gebiet einer Gemeinde erstrecken – vorausgesetzt, alle Teilnehmenden befinden sich im gleichen Verteilnetzgebiet. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten für:
- Wohnquartiere
- Siedlungen
- gemischte Gebiete mit Wohnen und Gewerbe
Warum ist die LEG fĂĽr Quartiere so interessant?
Die LEG verbindet Energiewende, Wirtschaftlichkeit und Gemeinschaft:
- mehr Wertschöpfung vor Ort
- tiefere Stromkosten
- bessere Nutzung von bestehenden Solaranlagen
- neue Zusammenarbeit zwischen Nachbarn, EigentĂĽmern und Betrieben
Gerade für dicht bebaute Gebiete ohne eigene Dachflächen ist die LEG ein wichtiger Schritt, um dennoch von Solarstrom zu profitieren.